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Wie macht der Sprecher klar, dass die Einladung nicht ernst gemeint ist?

 

1.      Wenn A B ernsthaft einlädt, dann geht er davon aus, dass B sich bei dem Ereignis (E) wohl fühlen wird. Macht A diesen Umstand unglaubwürdig (z.B.: er weist B darauf hin, dass er/sie dort niemanden kennt und sich langweilen würde) wird klar, dass die Einladung nicht ernst gemeint ist.

 

2.      A spricht die Einladung erst dann aus, nachdem B darum gebeten hat. Beispiel: B hört zufällig, wie drei seiner Klassenkameraden sich über einen geplanten Kinobesuch unterhalten. B möchte gern mit und fragt was die 3 am Abend vorhaben, bis einer der drei in einem Nebensatz sagt: „Mmh, ähh kannst ja mitkommen, wenn du Lust hast.“

 

 

3.      A baut die Einladung nicht aus, d.h. er liefert keine Argumente, um B zur Annahme zu bewegen. (z.B.: „Komm doch mit, das wird bestimmt lustig!“)

 

4.      A besteht nicht auf der Einladung. Es wird oft als höflich angesehen, eine Einladung ein bis zweimal abzulehnen bevor man sie annimmt. Wenn A nach der ersten Ablehnung nicht weiter versucht, B davon zu überzeugen, macht er deutlich, dass er B nicht ernsthaft einladen will.

 

 

5.      A macht keine genauen Angaben über Ort und Zeit. („Komm halt mal vorbei!“)

 

6.      A druckst herum. Mit Äußerungen wie „wenn du Lust hast“, „wenn’s sein muss“,  „vielleicht“, „kann sein“ macht er klar, dass er nicht hinter seiner Einladung steht.

 

 

7.      Das Verhalten von A beim Aussprechen der Einladung zeigt seine Ambivalenz: Zögern, Vermeidung von Augenkontakt, Murmeln, schnelle Sprache, Pausen, unpassende Körperhaltung.

 

à Die sieben Punkte hängen oft eng miteinander zusammen. Tritt eine oder mehrere der genannten Situationen ein, so wird die Einladung unwirklich.