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Zweck

 

·        Eine Einladung (illocutionary act) hat meist zwei Effekte (perlocutions):

a)     B glaubt, dass A will, dass er bei E anwesend ist. (on record)

b)     B glaubt, dass A ihn gern genug hat um ihn einzuladen. (off record)

 

·        Bei einer nicht ernst gemeinten Einladung trifft a) nicht zu. Jedoch schließt dies b) nicht aus. Ein Zweck dieser Art von Einladung ist, dass B trotzdem das Gefühl hat, von A geschätzt zu werden. (im Beispiel: Lisa soll glauben, dass Achim sie gern hat, obwohl er ihre Verabredung absagt.)

 

·        Warum sagt A nicht direkt was er meint? („Lisa, ich hab dich gern genug um dich einzuladen mit mir einen Abend zu verbringen aber es ist unpassend, wenn du mitkommst.“) Es ist besser diese Absicht nicht auszusprechen, weil es ein „face-threatening act“ wäre:

 

§         Lisas Selbstbewusstsein könnte gefährdet sein und sie könnte dadurch ihr Gesicht verlieren.

§         Achim könnte sein Gesicht verlieren, weil er aussprechen muss, dass er Lisa gern hat. 

 

à „Ostensible invitations seem patently desingned as face-saving devices.”  (Isaacs/Clark)